KANZLEIKOOPERATION BINKENSTEIN UND LEHMANN.
ZWEI KANZLEIEN –
EIN ZIEL.
Sie mandatieren eine Kanzlei. Sie haben Anspruch auf Beratung durch Ihre Anwältin / Ihren Anwalt. Es entspricht unserem Selbstverständnis des anwaltlichen Berufsbildes uns einzulassen auf Ihr Problem und mit Ihnen Ihre Lösung, das ist nicht notwendig die Lösung des Rechts, zu erarbeiten.
Die Form der Kooperationskanzlei erlaubt uns zudem eine enge Zusammenarbeit in organisatorischer und fachlicher Sicht. Sie sichert einen unmittelbaren und konkurrenzfreien Gedankenaustausch im Interesse unserer Mandanten.
Es gibt gute Gründe, die Kanzleien Binkenstein und Lehmann nicht zu mandatieren. Wenn Sie nämlich meinen, Ihre Rechtsfrage oder Ihr Rechtsproblem könnte nur in einer ganzheitlichen Beratung mit einer Vielzahl von Spezialisten, z.B. aus dem nationalen und internationalen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht gelöst werden, dann kann es richtig sein, zu einer der in Deutschland ansässigen Großkanzlei zu gehen.
Wenn Sie aber eine individuelle, qualifizierte Beratung in den von uns vertretenen Rechtsgebieten suchen, dann sollten Sie mit uns einen Termin vereinbaren.
Sitz der Kanzleien ist das Haus Nikolaistraße 30 am Rande der historischen Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft der Wallanlage.
Sie erreichen die Kanzlei mit der Buslinien 4 und14 im öffentlichen Personennahverkehr. Die Bushaltestelle liegt vor dem Haus Nikolaistraße 30. Mit dem Pkw müssen sie vom 82er Platz über die Kurze Geismar-Straße und die Hospitalstraße in die Nikolaistraße fahren. Vor dem Haus stehen den Besuchern der Kanzlei Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze – allerdings kostenpflichtig – finden sie in unmittelbarer Nachbarschaft der Kanzlei auf dem öffentlichen Parkplatz an der Bürgerstrasse.
Der Kanzlei steht für große Besprechungen/Beratungen der Sitzungssaal des Ingeborg-Nahnsen-Forums mit seinen 40 Sitzplätzen im Dachgeschoss des Hauses zur Verfügung.
Rechtsanwältin
Sylvia Binkenstein
geboren 1963 in Minden/Westfalen studierte Sylvia Binkenstein an der Georg-August-Universität in Göttingen Jura.
Nach dem sich anschließenden Referendariat mit zweitem Staatsexamen arbeitete Sylvia Binkenstein als angestellte Rechtsanwältin in der damaligen Anwaltskanzlei der Rechtsanwälte Tibbe und Lehmann. Sie hat hier umfangreiche und komplexe Restitutionsverfahren u.a. für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, aber auch im Interesse großer Investoren betreut.
Vor allem hat Sylvia Binkenstein seit 1994 das juristische Projektmanagement großer Bauvorhaben durchgeführt.
Sylvia Binkenstein ist zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die theoretische Weiterbildung zur Fachanwältin für Urheber- und Verlagsrecht hat Sylvia Binkenstein 2008 abgeschlossen.
Sylvia Binkenstein ist als Rechtsanwältin beim Oberlandesgericht Braunschweig zugelassen. Dies berechtigt sie an allen Oberlandes-/Kammergerichten die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten.
Rechtsanwalt
Christoph Lehmann
1949 in Braunschweig geboren, studierte Christoph Lehmann an der Universität in Göttingen Rechtswissenschaften.
Im Anschluss und parallel zum anschließenden Referendardienst arbeitete Christoph Lehmann als Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie.
Lehrstuhlinhaber war damals Prof. Dr. Ralf Dreier.
1978 trat Rechtsanwalt Christoph Lehmann als Partner in die Rechtsanwaltskanzlei Tibbe und Lehmann ein. Hier arbeitete er vornehmlich auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, des Architekten- und Baurechts sowie des Verbraucher- und Mietrechts.
Viele Jahre war Rechtsanwalt Lehmann während dieser Zeit Vertrauensanwalt der Verbraucherzentrale Niedersachsen / Verbraucherberatung Göttingen.
Seit 2002 war Rechtsanwalt Christoph Lehmann alleiniger Inhaber des Rechtsanwaltsbüros Lehmann in Berlin. 2014 verlegte er seinen Kanzleisitz wieder zurück nach Göttingen.